Burgervermögen (Kapitel II)
Art. 6. — Das Vermögen der Burgergemeinde Visp umfasst alle Güter und Rechte, die im Eigentum der Burgergemeinde Visp sind. Dazu gehören namentlich:
- die überbauten und nicht überbauten Grundstücke;
- die Wälder der Burgergemeinde Visp auf Gebiet der Gemeinden Visp, Raron, Zeneggen, Brig-Glis und Visperterminen; die Reben, die Alprechte auf Gebiet der Gemeinden Visperterminen, Brig-Glis und Baltschieder (Ober- und Unter-Aentschi, Weisse Fluh, Baltschiedertal);
- die Gebäulichkeiten;
- die Kapitalien und Guthaben;
- die Beteiligungen.
Es bestehen weiter Spezial-Fonds wie:
- Forst-Reservefonds;
- die Burgerspende;
- der Mobilien-/Immobilienfonds.
Art. 7. — Unter Einhaltung der Gesetzgebung und des vorliegenden Reglementes können diese Güter von der Burgergemeinde selbst oder von Drittpersonen bewirtschaftet werden. Sie können auch den Burgern zur Nutzung überlassen werden.
Der Burgerrat behält jedoch die Oberaufsicht über alle von Drittpersonen bewirtschafteten oder den Burgern zur Nutzung überlassenen Güter.



