Erwerb Schweizer Bürgerrecht
Ab dem 1. Januar 2008 sind für Einbürgerungen im Kanton Wallis die Munizipalgemeinden zuständig.
Falls Sie Schweizerbürger werden wollen und betreffend dem Vorgehen Fragen haben, bitten wir Sie, sich an die Gemeindeverwaltung zu wenden.
ORDENTLICHE EINBURGERUNG
Falls Sie Burgerin oder Burger von Visp werden wollen, bitten wir Sie, eine schriftliche Anfrage an die Burgerschaft Visp, Postfach, 3930 Visp, zu senden. Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Aufnahmebedingungen und Einburgerungsgtaxen.
ERLEICHTERTE EINBURGERUNG
Sind Sie in Visp wohnhafte Visperburgerin und haben nach dem 1. Juli 2010 geheiratet oder ein Kind zur Welt gebracht, kann ihr Ehegatte oder ihr Kind von einer erleichterten Einburgerung in die Burgerschaft Visp profitieren. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Voraussetzungen und Gebühren aber auch die nachhaltigen Vorteile einer Einburgerung Ihres Ehegatten oder Kindes. Das nachfolgend aufgeführte Anmeldeformular könen Sie hinunterladen oder bei uns bestellen. Wir bitten Sie, dieses ausgefüllt an die Burgerschaft Visp, Postfach, 3930 Visp oder per e-mail an info@burgerschaft-visp.ch zu senden.



