Burgerschaft Visp

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Burgerratswahlen Verwaltungsperiode 2021-2024

Im Oktober 2020 finden die Burgerratswahlen für die Verwaltungsperiode 2021-24 statt. Die letzte Frist zur Listenhinterlegung der Kandidaten des Burgerrates ist der 31.8.2020, 12:00 Uhr. Die Liste muss der Burgerverwaltung im Burgerbüro (Burgerhaus Visp) persönlich übergeben werden.

 

Einberufung
zur Wahl der Burgerbehörden
für die Verwaltungsperiode 2021-2024

Die Burgergemeinde Visp bringt Ihnen zur Kenntnis, dass die Wahlen der Burgerbehörden für die Verwaltungsperiode 2021-2024 gemäss folgendem Programm und Verfahren ablaufen:

In der vorliegenden Anzeige zur Einberufung des Wahlvolkes gilt jede Bezeichnung der Person, des Statuts oder der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau.

Listenhinterlegung:    31.08.2020, 12:00 Uhr     letzte Frist zur Listenhinterlegung der Kandidaten des Burgerrates
                                   20.10.2020, 12:00 Uhr     letzte Frist zur Listenhinterlegung Burgermeister und Vizeburgermeister

Wahl des Burgerrates - Sonntag, 18. Oktober 2020

Jeder stimmberechtigte Burger ist wählbar.

Es ist nur möglich für Kandidaten, die auf einer gültigen, bei der Burgergemeinde hinterlegten Liste aufgeführt sind, zu stimmen.

Die Wahl erfolgt im Majorzsystem. Gewählt sind diejenigen Personen, welche die grösste Anzahl Stimmen erhalten haben.

Der Burgerrat besteht aus 5 (fünf) Mitgliedern.

Besteht nur eine Liste mit der gleichen Anzahl Kandidaten wie zu wählende Ratsmitglieder, sind alle Kandidaten dieser Liste ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 26 Abs. 1 kGPR) gewählt.

Enthält die Liste weniger oder mehr Kandidaten als zu wählende Mitglieder des Burgerrates, erfolgt am 18. Oktober 2020 ein ordentlicher Wahlgang an der Urne.

Wahl Burgermeister und Vizeburgermeister - Sonntag, 15. November 2020

Der Burgermeister und Vizeburgermeister werden aus dem Kreis der Mitglieder des Burgerrates gewählt.

Falls nur eine Liste hinterlegt wird, erfolgt die Wahl des Burgermeister und Vizeburgermeisters in stiller Wahl.

 

Für die Wahlen gilt das Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004 (kGPR).

 

Visp, 30. Mai 2020

 

Die Burgerverwaltung von Visp

 

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