Einberufung Burgerversammlung Ersatz-Wahl eines Burgerrats-Mitglieds
für die Ersatz-Wahl eines Burgerrat-Mitglieds
für die Verwaltungsperiode 2021-2024
Aufgrund der Demission von Burgerrätin Nicole Hanselmann Wyer wird eine Ersatz-Wahl durchgeführt. Die Burgergemeinde Visp bringt Ihnen zur Kenntnis, dass die Ersatz-Wahl gemäss folgendem Programm und Verfahren abläuft:
In der vorliegenden Anzeige zur Einberufung des Wahlvolkes gilt jede Bezeichnung der Person, des Statuts oder der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau.
Listenhinterlegung: Dienstag, 15.02.2022, 12:00 Uhr letzte Frist zur Listenhinterlegung der Kandidaten zur Ersatzwahl
eines Burgerrates
Ersatz-Wahl eines Burgerrates - Sonntag, 27. Februar 2022
- Jeder stimmberechtigte Burger ist wählbar.
- Es ist nur möglich für Kandidaten, die auf einer gültigen, bei der Burgergemeinde hinterlegten Liste aufgeführt sind, zu stimmen.
- Die Wahl erfolgt im Majorzsystem. Gewählt sind diejenigen Personen, welche die grösste Anzahl Stimmen erhalten haben.
- Der Burgerrat besteht aus 5 (fünf) Mitgliedern. Es ist nur 1 (eine) Person zu ersetzen.
- Besteht nur eine Liste mit einer vorgeschlagenen Person, ist der Kandidat dieser Liste ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl, gemäss
dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 26 Abs. 1 kGPR), gewählt.
- Enthält die Liste mehr Kandidaten als das zu wählende Ersatz-Mitglied des Burgerrates oder werden mehrere Listen hinterlegt,
erfolgt am 27.2.2022 ein ordentlicher Wahlgang an der Urne.
Für sämtliche Fragen bezüglich der Ersatzwahl (Modalitäten und Datum der Listenhinterlegung, Wählbarkeit usw.) verweisen wir Sie auf das kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004 (kGPR).
Visp, 25. Januar 2022
Burgerschaft Visp
Die Burgerverwaltung