Burgerschaft Visp

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1600 - Johann Andenmatten

Ehrenburger von Visp um 1600

Ein weiteres geschenktes Burgerrecht besass Grosskastlan Johann Andenmatten. Als dessen Sohn Landvogt Theodul Andenmatten (1588-1670), seinen Vater als Visper Burger beerben wollte, erinnerte ihn die Burgerschaft Visp daran, dass das Burgerecht zwar seinem verstorbenen Vater, aber nicht dessen Nachkommen geschenkt worden war. Im Burgerratsprotokoll vom 2. Januar 1639 heisst es:

„Der ehrenwest undt weiss Joder An den Mattenn gewesser Landtvogt zu St. Mauritzen und Castlan Löblichen Zenden Visp thuott ein Frag an M.H. und Burger, wass massen die selben gesünnet, ob man ihnen nitt für einen Burger halten thun, weylen seine Voreltern undt seliger Vatter in dero Zall gewessen, dennitig bittende solche favor gegen ihne zu continuieren undt für eine Burger zu halten sich einer Verehrung annerbiettende. Uff welches M.H. Burger zu Hertzen gfiertt, ob zwar seinem seligen Vatter solches Burgrächt möchte geschenckt sein worden, habe man doch nitt seine Künder undt Nachkommen hierin verstanden, auch habe gedachter sein seliger Vatter ine wehrynen usbrüchen undt andrem niemahlen die officia eines Burger verübt.“

Die Burgerschaft Visp zeigte sich aber gnädig und gab Landvogt Theodul Andenmatten die seltene Möglichkeit, das Visper Burgerrecht selbst zu erwerben. Die interessante Geschichte über die Einbürgerung kann man hier nachlesen.

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