Burgerschaft Visp

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Andenmatten 1770

Erstmals eingeburgert im Jahr 1499

Wappen

Das Wappen finden Sie in der Burgerstube von Visp. In Blau ein silberner, goldbereifter Reichsapfel mit goldenem Patriarchenkreuz, überhöht von zwei sechsstrahligen silbernen Sternen.

Vom Wohnort “an den Matten“ (lateinisch de Pratis) abgeleiteter Familienname. Seit dem 14. Jahrhundert ist eine Familie dieses Namens im Saastal bekannt, von wo aus sie sich später in mehrere Oberwalliser Gemeinden verzweigte. Allein in Visp sind zwischen 1499 und 1900 elf Einburgerungen bekannt.

Der älteste bekannte Vorfahre dieser Andenmatten-Linie mit dem Beinamen “Überbiel“ ist der Gastwirt Johann Andenmatten (1662-1754) aus dem Saastal. Bereits um 1700 war er mit seiner Familie nach Stalden gezogen um dort ein Gasthaus zu eröffnen. Im Jahr 1710 verlegte er seinen Wohnsitz nach Visp, wo er das Gasthaus am Ort “Überbiel“ übernahm. Im selben Jahr wurde Johann Andenmatten auch als Einwohner von Visp angenommen.

Johann Andenmatten (1662-1754) und seine Frau Maria Burgener (†1744) hatten mehrere Kinder, die sich in Visp, Brig und Bürchen niederliessen. Das Burgerrecht der Vespia Nobilis erwarb im Jahr 1770 der Sohn Johann Peter Andenmatten “Überbiel“ (1717-1780):

"15. Januar 1770. Der ehrsame und bescheidene Herr Peter Andenmatten Über Biel, wird als ein Burger und Mitglied unserer Burgschaft Visp angenommen, in Anbetracht seines ehrlichen Herkommens, guten Verhaltens, und sowohl von ihm als auch von seinen verstorbenen Brüdern in Gemeinwercken treu geleisteten Diensten, mit samt seinen männlichen Nachkommen. Preis: Ein Trunk mit Käse und Brot, 20 Münzdublonen, 2 silberne Becher, 2 silberne Löffel, und die gewöhnliche Mahlzeit für die Burger und deren Frauen.“

Aus einem Eintrag im Protokollbuch der Burgerschaft Visp aus dem Jahr 1778 erfährt man, dass Johann Peter Andenmatten “Überbiel“ alle Güter in Visp verloren hatte, was zur damaligen Zeit zum Verlust des Burgerrechts führte. Um wenigstens das Burgerrecht behalten zu können wurde der Burgerrat von Visp angefragt, ob man selbiges “schlafen legen“ könne, was in der Vergangenheit schon einige Male bewilligt worden war. Dazu stellte sich Pfarrer Johann Joseph Andenmatten (1728-1787), ein Neffe des Johann Peter Andenmatten “Überbiel“, als Bürge:

"1778. Hat der wohlerwürdige Herr Johann Joseph Andenmatten, Pfarrer zu Mörel, den Burgerrat gebeten, das sein Etren Peter Andenmatten, nach Verlierung aller seiner Habschaft noch das Burgerrecht könne für sich oder seine Nachkömmlinge behalten, und solches ruhen lassen, doch mit der Zeit wieder eintreten lassen mit Entrichtung einer beliebigen Erkanntnis. Er bietet dafür einen silbernen Becher zu geben."

Nachdem Johann Peter Andenmatten “Überbiel“ im Dezember 1780 gestorben war, zog seine Witwe Katharina Andenmatten-Pfammatter mit ihrem einzigen Sohn Peter Joseph Andenmatten (1773-1850) nach Zeneggen. Pfarrer Johann Joseph Andenmatten trat 1781 abermals vor die Visper Burgerversammlung um für das Burgerrecht seines minderjährigen Vetters, Peter Joseph Andenmatten (1773-1850), zu plädieren:

"Im Jahr 1781 hat der wohlerwürdige und edelgelehrte Herr Johann Joseph Andenmatten, Pfarrer zu Mörel, die Burgerversammlung abermals ersucht, dass das Kind seines Etren Peter Andenmatten, welcher kurz vor einem Jahr das Burgerrecht wiederum erkannt, aber mit Tod abgegangen ist, noch das Burgerrecht behalten könne für sich und die seinigen, solches zwar dermassen ruhen lassen, doch mit der Zeit vermittelst Entrichtung einer beliebigen Erkanntnis wiederum antreten könne, und offeriere für die Gnade einen silbernen Becher. Sein Antrag wird angenommen."

Peter Joseph Andenmatten (1773-1850), für dessen Visper Burgerrecht sich seine Verwandten eingesetzt hatten, erwarb 1798 für 100 Pfund, einen Saum Wein, Käse und Brot und einen anständigen Bluomen (der Schützenzunft) das Burgerrecht seines Wohnortes Zeneggen.

Detailliertere Angaben findet man im PDF Genealogie.

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