Einburgerung
Ab dem 1. Januar 2008 sind für Einbürgerungen im Kanton Wallis die Munizipalgemeinden zuständig. Falls Sie Schweizerbürger werden wollen und betreffend dem Vorgehen Fragen haben, bitten wir Sie, sich an die Gemeindeverwaltung zu wenden.
Falls Sie Burgerin oder Burger von Visp werden wollen, bitten wir Sie uns, eine schriftliche Anfrage zuzusenden.
Burgerschaft Visp
Postfach 74
3930 Visp
Das Burgerreglement wird zur Zeit neu bearbeitet und wird nach der Homologation durch den Staatsrat wieder aufgeschaltet.
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der Burgerverwaltung.
Alle Einburgerungen müssen seit dem 1.1.2020 von der Burgerversammlung genehmigt werden.
Burgerschaft Visp
Postfach 74
3930 Visp
info@burgerschaft-visp.ch