Burgerschaft Visp

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Franz Joseph BurgenerFranz Joseph Burgener

Franz Joseph Burgener

Wer waren die «Herren»?

Im Oberwallis führten vom 13. bis zu Beginn des 15. Jahrhunderts vor allem drei grosse Geschlechter eine führende Rolle: die vom Turm, Blandrate und von Raron. Alle drei Familien waren fremden Ursprungs.

Neben diesen grossen Potentaten finden wir in unsern Urkunden eine ganze Reihe von kleinen Herren und einflussreichen Familien. Diese nannten sich meist nach dem Dorf oder abgelegenen Ort, wo sich ihre Steinhäuser und Türme befanden. Überreste dieser steinernen Häuser sind zum Teil heute noch sichtbar. Über die Rolle und Bedeutung dieser “Herren“ schrieb Pfr. Hans Anton von Roten:

„Es drängt sich die Frage auf: Wer waren denn diese zahlreichen Domini, Herren und Dominae, welche vom Goms bis weit ins romanische Mittelwallis urkundlich erwähnt werden, deren Lebenszeit jedenfalls noch ins 13. Jahrhundert fällt? Es wird kaum möglich sein, diese Frage eindeutig und mit Sicherheit zu beantworten; doch sei es erlaubt, wenigstens einige Vermutungen anzustellen.

Bei dem einen oder andern Dominus mag es sich um Männer handeln, die sich irgendwo im Kriegsdienst die Ritterwürde erworben haben, oder um Kleriker und Geistliche, welche mehr oder weniger rechtmässige leibliche Nachkommen hinterlassen haben. Wäre es nicht denkbar, dass sich in den abgelegenen Tälern des Wallis aus der im Frühmittelalter eingewanderten alemannischen und burgundischen Bevölkerung einzelne edelfreie Familien erhalten hätten?

Noch eine andere Erklärung ist in Betracht zu ziehen. Es ist denkbar, dass einzelne der Herren und Domini in den Dörfern des 13. Jahrhunderts die Richter und Vorsteher der freien Gemeinden und Leute waren, zu einer Zeit, da die von den Bischöfen von Sitten nach bewährtem Muster eingeführte Gerichtsverfassung der Vizedomini und Meier noch nicht im ganzen Wallis durchgeführt war.“

Im Jahr 1740 hat Landeshauptmann Franz Joseph Burgener (1697-1767) aus Visp das Haus grosszügig erweitert und umgebaut. In der oberen Stube ist folgende Inschrift zu lesen:

REST A VRNT F I BURGENER CAP DISENI ET VICE BALlVUS
ET AM PATIENTIA VENEZ CONIVGES ANNO 1740
BEA TVS VIR QUI PROCVL A NECOTYS
ET VXOR EYVS BENE SE HABEBIT

Quellen

  • Hans Anton von Roten, "Türme und Dorfadel im Oberwallis", BWG, XX(II.) Band, 1990.
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